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SICHER ON TOUR - in Schwalmstadt

Bist Du öfters am Wochenende unterwegs?
Oder auch unter der Woche und willst „sicher on Tour“ sein?
Dann hol’ Dir doch den neuen Jugendtaxiausweis!
Mit diesem bekommst Du Gutscheine im Wert von 40€, die Du Dir bei einer Taxifahrt zu den festgelegten Bedingungen anrechnen lassen kannst.
Den Ausweis gibt es für alle SchwalmstädterInnen zwischen 14 und 25 Jahren bei der Stadtjugendpflege Schwalmstadt.

Übersichtskarte Jugendtaxiausweis

Und in die Nachbargemeinden, wenn Start oder Ziel innerhalb Schwalmstadt liegt, kannst Du auch fahren!

Wichtiges im Überblick

  • Wo darf gefahren werden?

Innerhalb der 13 Ortsteile Schwalmstadts und seit Anfang 2009 in die angrenzenden Gemeinden. Bei Fahrten über die Ortsgrenze muss die Fahrt in Schwalmstadt starten bzw. enden.

  • Nutzungszeiten

Der Ausweis gilt Fr., Sa., So. sowie an Feiertagen und dem Abend davor zwischen 19:00 Uhr und 04:00 Uhr (So. und Feiertage 24:00 Uhr).

  • In den "Hessischen" Ferien

Innerhalb der Ferien können Fahrten auch in der Woche zwischen 14:00 Uhr und 24:00 Uhr mit Gutscheinen bezahlt werden.

  • Fahrten mit mehreren

Mitfahren können so viele Personen, wie Sitzplätze im Taxi vorhanden sind.
Es können bei einer Fahrt nur keine zwei Ausweisnummern zusammen abgerechnet werden.

  • Altersbeschränkung

Schwalmstädter Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren können sich den Jugendtaxiausweis austellen lassen.

  • Was Kostet der Ausweis?

Die Erstausstellung kostet 6,00 Euro und es wird ein Passbild benötigt. Bei Wiedervorlage des "alten" Ausweises kostet der Neue 3,00 Euro.
Der Jugendtaxiausweis gilt für das laufende Kalenderjahr bis zum 31. Dez..

  • Welche Taxi-Unternehmen machen mit?

Die Taxi-Unternehmen KOHL und Taxi Riebeling unterstützten das Projekt in Schwalmstadt.

  • Jugendtaxi-Gutscheine

Die Gutscheine mit verschiedenen "Wertguthaben" 3,-/4,-/5,- Euro können bei den Fahrten innerhalb der Nutzungsbedingungen angerechnet werden.
Eine Fahrt kostet z.B. 10,00 Euro, dann kann der Fahrpreis komplett oder anteilig mit Gutscheinen verrechnet werden.
Eine Differenz muss der Nutzer selber ausgleichen.

  • Aufgebrauchte oder restliche Gutscheine

Dem Ausweisnutzer werden einmalig im Kalenderjahr Gutscheine im Wert von 40,00 Euro augehändigt. Hat der Nutzer seine Gutscheine aufgebraucht, kann im laufenden Jahr kein "Neuer" ausweis ausgestellt werden.
Hat der Nutzer am Jahresende noch Gutscheine übrig, verfallen die Gutscheine zum 31.12. 24:00 Uhr.